Hygienekonzept

Dieses Schutz-und Hygienekonzept wurde am 6.7.2020 unter Berücksichtigung der aktuellen Lage erstellt. Alle teilnehmenden Personen sind darüber hinaus dazu angehalten die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden sorgfältig zu beachten.

Abstandsregeln
Der Mindestabstand von 1,50 m wird in allen Räumen gewährleistet, insbesondere an den Arbeitstischen. Dort wird der Abstand durch ein Klebeband sichtbar gemacht. Auch in den öffentlichen Räumen und Toiletten wird der Abstand durch Klebestreifen markiert.
Bis zum Kursbeginn tragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht. Alle kommen mit Mund-Nasenschutz in die Kursräume und die Kinder begeben sich mit Abstand an ihren Platz.
Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt und die Räume werden regelmäßig, mindestens alle 30 Minuten gelüftet. Die Adresse der Teilnehmer sowie der Eltern bzw. Großeltern, welche die Kinder bringen, werden jedes Mal notiert.
Die Kursgebühren werden überwiesen bzw. in einem Umschlag mit Adresse abgegeben.

Mund-Nasen-Schutz
Dieser muß beim Betreten des Kursraumes bis an den Platz getragen werden. Auch die Begleitpersonen und die Kursleitung tragen eine Maske, bis der Kurs beginnt. Während des Kurses können die Masken abgelegt werden, da ein entsprechender Abstand eingehalten wird. Die Masken müssen selbst mitgebracht werden.

Hygieneregeln
Nur gesunde Teilnehmer dürfen die Kunsstschule besuchen!
Die Türgriffe, Handläufe, Tische, Schubladen etc.werden regelmäßig nach jeder Gruppe desinfiziert.
Jeder Kursteilnehmer bekommt eine eigene Materialbox, welche er den ganzen Kurs über behält. Nach den Kursen werden die Boxen und Materialien desinfiziert.
Vor Kursbeginn und nach jedem Toilettengang werden die Hände gründlich (mind. 20-30 Sekunden) mit Seife gewaschen. Einmalhandtücher bzw. Papier sind vorhanden. Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn das Händewaschen nicht möglich ist!

Sitzordnung
Die Teilnehmer sollen möglichst eine feste Sitzordnung einhalten, welche auch dokumentiert wird. Diese Dokumentation muss dem Gesundheitsamt auf Nachfrage zur Fallnachverfolgung zur Verfügung gestellt werden können.

Sanitärbereich
Die Sanitäranlagen werden regelmäßig inspiziert und gereinigt sowie Seife und Handtücher aufgefüllt. Weiterhin darf sich jeweils nur eine Person im Sanitärbereich oder am Waschbecken des Ateliers aufhalten. Die Abstandsregeln auf Boden und Wänden sind einzuhalten.