Hygienekonzept

Da sich die Hygienevorgaben zur Zeit häufig ändern, informieren Sie sich bitte im Zweifel bei den regionalen Gesundheitsämtern über die aktuelle Lage. Hier unsere aktuellen Regelungen:

Abstandsregeln

  • Der Mindestabstand von 1,50 m wird in allen Räumen gewährleistet, insbesondere an den Arbeitstischen. Bis zum Kursbeginn tragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht. Alle kommen mit Mund-Nasenschutz in die Kursräume und die Kinder begeben sich mit Abstand an ihren Platz.
  • Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt und die Räume werden regelmäßig gelüftet.
  • Die Kursgebühren werden überwiesen bzw. in einem Umschlag mit Adresse abgegeben.

Hygieneregeln

  • Nur gesunde Teilnehmer dürfen die Kunstschule besuchen!
  • Die Türgriffe, Handläufe, Tische, Schubladen etc. werden regelmäßig nach jeder Gruppe desinfiziert.
  • Vor Kursbeginn und nach jedem Toilettengang werden die Hände gründlich (mind. 20-30 Sekunden) mit Seife gewaschen. Einmalhandtücher bzw. Papier sind vorhanden.
  • Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn das Händewaschen nicht möglich ist!

Sanitärbereich

  • Die Sanitäranlagen werden regelmäßig inspiziert und gereinigt sowie Seife und Handtücher aufgefüllt.
  • Weiterhin darf sich jeweils nur eine Person im Sanitärbereich oder am Waschbecken des Ateliers aufhalten.

Mund-Nasenschutz

  • Dieser muss beim Betreten des Kursraumes bis an den Platz getragen werden. Auch die Begleitpersonen und die Kursleitung tragen eine Maske, bis der Kurs beginnt. Während des Kurses können die Masken abgelegt werden, da ein entsprechender Abstand eingehalten wird.
  • Die Masken müssen selbst mitgebracht werden.

Sitzordnung

  • Die Teilnehmer sollen möglichst eine feste Sitzordnung einhalten, welche auch dokumentiert wird. Diese Dokumentation muss dem Gesundheitsamt auf Nachfrage zur Fallnachverfolgung zur Verfügung gestellt werden können.

Dieses Schutz-und Hygienekonzept wurde am 14.3.2022 unter Berücksichtigung der aktuellen Lage erstellt. Alle teilnehmenden Personen sind darüber hinaus dazu angehalten die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden sorgfältig zu beachten.